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Änderung bei der Förderung von Energieberatungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) reduziert seit dem 7. August 2024 die Fördersätze für Energieberatungen von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Auch die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gesenkt. Durch die Absenkung der Fördersätze wird es auch künftig möglich sein, dass viele Interessierte eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen können, während die Programme auf einem stabilen Niveau fortgeführt werden.

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