Startseite > Energieausweis

Grundsätzliches zum Energieausweis

Man findet sie oft in den Erdgeschossen der meisten Gebäude, im Eingangsbereich, Treppenhaus oder Flur:

Formulare an der Wand, die von weitem vor allem durch bunte, horizontale Balken auffallen und allgemein für alle Bewohner mit Zugang zu dem Gebäude einsehbar sind. Das sind Energieausweise, die Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes, eines Hauses oder Wohnung geben.

Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Energieberater, Christian Landesberger, Erding

Die grundsätzliche Gliederung eines Energieausweises gestaltet sich folgendermaßen:

  • Auf der ersten Seite stehen relevante Informationen über das Gebäude, darunter das Baujahr, die Adresse, Anzahl des Wohnungen, Daten über Lüftungen und Anlagentechnik.
  • Danach unterscheidet man zwischen zwei Arten von Energieausweisen: Der Energiebedarfsausweis gibt den Energiebedarf und der Energieverbrauchsauweis gibt den Energieverbrauch eines Gebäudes an
Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Energieberater, Christian Landesberger, Erding

Welche Arten von Energieausweis gibt es?

Energieausweis-Bedarfsausweis

Beim Energieausweis Energiebedarf (=Bedarfsausweis) werden Werte (Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf) angegeben, die vorher durch technische Analysen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik genauestens berechnet wurden. Der Bedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr (kWh/(m²*a) angegeben.

Der bedarfsbasierte Energieausweis (Energiepass) weist den energetischen Zustand auf Basis einer technischen Analyse von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung eines Gebäudes (Wohngebäude, Nichtwohngebäude) aus.

Wann wird der Bedarfsausweis benötigt?

Dieser Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden bzw. ist zu erstellen, sobald keine oder lediglich unzureichende Verbrauchswerte vorliegen. Der bedarfsbasierte Energieausweis kann auch für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ausgestellt werden, sofern diese noch nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen und der Bauantrag für das Gebäude vor dem 01. November 1977 gestellt wurde.

Energieausweis-Verbrauchsausweis

Der Energieausweis Energieverbrauch (=Verbrauchsausweis) ist vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängig. Der Energieverbrauch ergibt sich aus dem Durchschnitt vom verbrauchtem Energie für Heizung und Warmwasser eines Gebäudes von 3 zusammen hängende Jahre.

Dem verbrauchsbasierten Energieausweis liegt der Energiebedarf für Warmwasser und für das Erwärmen der Räume eines Gebäudes zugrunde.

Wofür wird der Verbrauchsausweis erstellt?

Ausgestellt werden kann der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, für Häuser, für die der Bauantrag nach dem 31. Oktober 1977 gestellt wurde und für Häuser, die beim Bau oder durch Modernisierung das Schutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Der Energiebedarf wird auf Seite 2 angegeben, der Verbrauch auf Seite 3. Je nachdem, was derEnergieausweis anzeigt, bleibt die andere Seite leer. Auf den Seiten 4 und 5 finden sich abschließend bei beiden Ausweistypen noch allgemeine Empfehlungen über die Verbesserung des energetischen Zustandes sowie weitere Erläuterungen.


EnEV, KfW Bank, Kreditanstalt, Energieberater, Energieausweis, Christian Landesberger, Erding

Gesetzliche Grundlagen zum Energieausweis

Die gesetzlichen Richtlinien für den Energieausweis werden von der Energiesparverordnung (EnEV) festgelegt. Sie ist Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes und setzt EU-Richtlinien bezüglich der Energieeinsparung um.

Gemäß der EnEV waren ab dem 1. Oktober 2007 Gebäude als energetische Einheiten zu behandeln, und die Ausweise wurden gültig. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach angepasst, so mussten ab 1. Oktober 2009 zusätzliche Angaben im Energieausweis gemacht werden, beispielsweise über das Lüftungskonzept.

Seit dem 1. Mai 2014 wird jedes Gebäude einer Energieeffizienzklasse zugeordnet, A+ bedeutet unter 30 kWh pro Quadratmeter im Jahr, und H kennzeichnet mit über 250 kWh/(m²a) die schlechteste Klasse. So wird die Energieeinsparung dokumentiert.

Zur offiziellen EnEV Website

Bei Verkauf und Vermietung von Immobilien ist der Energieausweis verpflichtend!

Der Eigentümer hat die Plicht dem potenziellen Käufer oder Mieter bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen, spätestens nach einem Aufforderung muss der Eigentümer den Energieausweis vorlegen.

Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren, vorausgesetzt, es werden in dieser Zeit keine energetischen Renovierungen an dem betreffenden Gebäude durchgeführt. Erfolgt bei einem bestehenden Gebäude eine Erweiterung der Wohnfläche, z.B. bei einem Ausbau des Dachgeschoss oder durch einem Anbau, dann ist der vorhandene Energieausweis ungültig und muss somit ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Will man sich den Grundumsatz berechnen und einen neuen Energieausweiserstellen lassen, wendet man sich am besten an mich. Ich bin Fachmann für Energieberatung (Energieberater) und helfe gerne bei Fragen rund um Dena, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz weiter.

Immoverkauf, Energieausweis pflicht, Vermietung, Energieberater, Energieausweis, Christian Landesberger, Erding
Landesberger, Energieberater, Energieausweis, Erding, Dorfen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Sonn- und Feiertags geschlossen.

Wir sind für Sie jetzt in Erding unter der Nummer 08122 – 8474286 erreichbar!

Montag bis Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
und per Sprachnachricht auf die Mailbox.

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie mir, ich freue mich auf Ihre Nachricht