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Energieausweis

  • Gibt Auskunft über den Energieverbrauch
  • Unterschiedliche Arten des Energieausweises: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
  • Gesetzliche Richtlinien festgelegt durch die Energiesparverordnung (EnEV)
  • Verpflichtend bei Immobilien-Vermietung oder -Verkauf
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Dadurch zeichnet sich der Energieausweis aus

Jene Art von Ausweis enthält wichtige Kennwerte Ihres Wohnhauses. So gibt dieser unter anderem preis, wie hoch der zu erwartende Heizungsenergieverbrauch ausfällt. Gemäß dem jeweiligen Bundesland kommen hierbei unterschiedliche Berechnungsmodelle zur Anwendung. In diesem Kontext ist jedoch anzumerken, dass ein Wert im Energieausweis von besonderer Wichtigkeit ist: Die Energiekennzahl. Hierbei handel es sich um den so genannten spezifischen Heizwärmebedarf. Diese Zahl wird maßgeblich von der Konstruktion des Eigenheims – wie unter anderem der Geometrie sowie der Anzahl der Glasflächen – beeinflusst.

Diese Arten von Energieausweis stehen zur Auswahl

Heute stehen Hausbesitzern unterschiedliche Arten von Energieausweis zur Verfügung. Diese Weise in Bezug auf die Werte verschiedene Eigenschaften.

Energieausweis-Bedarfsausweis:

Hierbei handelt es sich um den so genannten „Bedarfsausweis“. Dieser beinhaltet Werte, die mittels einer genauen Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik ermittelt wurden. Sämtliche Größen werden hierbei in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Ein bedarfsbasierter Energieausweis enthält Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes, wobei die Basis technische Analysen von Wänden, Dach, Fenstern und der Heizung sind.

Prinzipiell kann diese Form von Energieausweis für jedes Haus ausgestellt werden. Auch ist er verpflichtend auszustellen, wenn nur unzureichende oder sogar keine Verbrauchswerte vorliegen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass die Ausstellung jenes Ausweises auch für Gebäude, die weniger als fünf Wohneinheiten beinhalten, möglich ist.

Energieausweis-Verbrauchsausweis:

Bei jenem Ausweis ist der Energieverbrauch von den Bewohnern und deren Verhalten abhängig. Der Wert wird hier vom Durchschnitt des Energieverbrauchs für Warmwasser und Heizung der letzten drei Jahre berechnet.

Dieser Energieausweis wird für Gebäude mit über vier Wohnungen ausgestellt. Der Bedarf wird hierbei auf Seite 2 und der Verbrauch auf Seite 3 angegeben.

Diese gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten

Die Energiesparverordnung (EnEV) legt die gesetzlichen Richtlinien in Bezug auf den Energieausweis fest. Diese setzt nämlich die Richtlinie der Europäischen Union in Bezug auf die Energieeinsparung um. Gemäß der EnEV wurden Energieausweise ab dem 01, Oktober 2007 gültig, da Gebäude ab diesem Zeitpunkt als energetische Einheiten zu betrachten sind. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte bereits mehrere Male eine Anpassung dieser Verordnung. So wurde ab Oktober 2009 festgelegt, dass weitere Angaben im Ausweis gemacht werden müssen. Diese betrafen damals unter anderem das Lüftungskonzept. Seit Mai 2014 wird nun jedes Bauwerk einer bestimmten Energieeffizienzklasse zugeteilt. Verbraucht ein Haus beispielsweise im Jahr weniger als 30 kWh pro Quadratmeter, fällt es in die Effizienzklasse A+. Der Buchstabe H kennzeichnet hingegen die schlechteste Klasse, was bedeutet, dass das Haus 250 kWh pro Quadratmeter im Jahr verbraucht.

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Wann ist der Energieausweis verpflichtend?

Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, ist unbedingt ein Energieausweis erforderlich. Dieser muss potenziellen Mietern oder Käufern bereits beim Besichtigen des Objekts, aber spätestens nach einer Aufforderung vorgelegt werden. In diesem Kontext ist anzumerken, dass jene Ausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren haben, wobei der Zeitraum nur dann gültig ist, wenn keine energetischen Renovierungen an der Behausung vorgenommen wurden. Auch dann, wenn im Rahmen eines Ausbaus die Erweiterung der Wohnfläche erfolgt, verliert der bisherige Energieausweis seine Gültigkeit. Soll ein neuer Ausweis ausgestellt werden, können Sie sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen. Ich blicke als Energieberater bereits auf einen großen Erfahrungsschatz zurück und stehen Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis und -verbrauch gerne zur Seite.

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